top of page

Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Meis Media

GmbH.

​

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Bedingungen, die für die Geschäftsbeziehung

gelten. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

​

Allgemeine Geschäftsbedingungen

​

für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Meis Media GmbH, Isestraße 93,

20149 Hamburg, E-Mail: info@meis-media.de (nachfolgend „Auftragnehmer“)

gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

​
1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von

Dienstleistungen gelten für Verträge und angenommene Angebote, die zwischen dem

Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen

werden. Sie gelten weltweit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung

die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls

Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger

Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht,

wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen

des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere

Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind,

gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den

vorliegenden AGB vor.

1.4 Im Falle von Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser AGB

ist die deutsche Version maßgeblich.

1.5 Diese AGB treten mit Vertragsschluss oder der Annahme eines Angebots durch

den Auftragnehmer in Kraft.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den

Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer

ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

​

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer Dienstleistungen in den

Bereichen Event-Management, Kampagnen-Management, Creative Design,

Fotografie und Bildbearbeitung, Lizenzierung und Vermittlung von Partnerschaften

sowie strategische Beratung und Markenentwicklung. Sie finden die

dienstleistungsspezifischen Geschäftsbedingungen am Ende des Dokuments unter

dem Punkt 12.

​

2.1 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die

vereinbarte Leistung.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen

zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertrags- und/oder angebotsgemäß geschuldeten

Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen

verpflichtet, jedoch in der Art, dem Ort und der Zeit der Leistungserbringung

weisungsfrei. Die Einteilung erfolgt eigenverantwortlich, um optimale Effizienz zu

gewährleisten, stets in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.

​

3. Vertragsschluss

3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und können bis zur Annahme

jederzeit widerrufen oder geändert werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald beide

Parteien das Angebot durch Unterzeichnung, schriftliche Bestätigung, beispielsweise

per E-Mail, oder durch digitale Zustimmung, wie etwa eine Online-Bestätigung,

akzeptieren.

3.2 Die in den Angeboten des Auftragnehmers genannten Preise, Termine und

sonstigen Angaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich

bezeichnet wurden. Angebote sind ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 30

Tagen gültig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

3.3 Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Auftraggebers oder von

ihm beauftragter Dritter ausgearbeitet, haftet der Auftragnehmer nicht für die

Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit oder

Ungeeignetheit wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Der Auftraggeber

ist verpflichtet, die Angaben und das Angebot vor Annahme auf Unstimmigkeiten oder

Fehler zu prüfen und den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren.

3.4 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen

Bestätigung durch den Auftragnehmer. Vorvertragliche Verhandlungen oder

Gespräche gelten als rechtlich unverbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt

wurden.

​

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen gemäß der im Vertrag oder Angebot

festgelegten Vereinbarungen.

4.2 Es obliegt dem Auftraggeber, alle für die Leistungserbringung erforderlichen

Informationen, Daten, Inhalte, Materialien und gegebenenfalls Zugangsdaten

vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber

gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche

Vorschriften verstoßen. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Inhalte durch den

Auftragnehmer erfolgt nicht.

4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer durch angemessene

Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, bei der Erfüllung seiner Leistungen zu

unterstützen. Verzögerungen oder Verspätungen bei der Leistungserbringung, die auf

eine unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen

sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige dadurch entstehende

Mehrkosten können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.4 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der während der

Vertragslaufzeit für Rückfragen zur Verfügung steht und befugt ist, Entscheidungen zu

treffen. Änderungen oder Umstände, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung

beeinflussen könnten, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

​

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung wird individualvertraglich oder im Angebot vereinbart. Der

Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine angemessene

Voraus- oder Abschlagszahlung zu verlangen, sofern dies vereinbart wurde.

5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert

abzurechnen. Bei aufwandsbezogener Abrechnung können erbrachte Leistungen

vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen monatlich abgerechnet werden. Die

Vergütung ist nach der Leistung der Dienste oder, sofern nach Zeitabschnitten

bemessen, nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB).

5.3 Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab

Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung

ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

(bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte) zu verzinsen. Für jede Mahnung nach

Verzugseintritt wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Zusätzlich trägt der Auftraggeber die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung,

einschließlich Inkasso- und Anwaltskosten. Befindet sich der Auftraggeber in

Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen

auszusetzen.

5.4 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden, falls nicht anders vereinbart,

elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, korrekte Rechnungsadressen mitzuteilen; Änderungen

fehlerhafter Angaben können mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro pro

Änderung berechnet werden.

5.5 Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, wenn

seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.6 Stornierungen von Verträgen sind nur schriftlich oder per E-Mail möglich und

bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Im Falle einer Stornierung gelten

folgende Gebühren:

• Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung.

• Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 70 % der vereinbarten Vergütung.

• Weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.

5.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Preise für zukünftige Leistungen

anzupassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

​

6. Haftung und Freistellung

6.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher

Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg.

6.2 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer

nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise

vorhersehbaren Schaden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht

werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist

ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die vereinbarte

Vergütung des jeweiligen Vertrags beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

6.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung

seiner Pflichten, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Höhere

Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg und behördliche

Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des

Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

6.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei,

die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder aus der

Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch den Auftraggeber entstehen. Dies umfasst

auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer in diesem

Zusammenhang entstehen.

6.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mangelhafte Lieferungen oder

Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet

wurden, es sei denn, dem Auftragnehmer wird eine vorsätzliche oder grob fahrlässige

Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung dieser

Fremdbetriebe nachgewiesen. In solchen Fällen kann der Auftraggeber die Abtretung

der Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber diesen Fremdbetrieben verlangen.

6.7 Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand

beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber

eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur

Sicherung seiner Daten zu treffen.

6.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden oder mögliche Haftungsansprüche

unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, damit dieser etwaige

Abhilfemaßnahmen ergreifen kann.

6.9 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher

Nebenpflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Preisänderungen

oder Terminverzögerungen durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des

Auftragnehmers gelten nicht als Haftungsgrund.

6.10 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer entsprechend den zwingenden gesetzlichen

Vorschriften.

​

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

7.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke, Entwürfe und Materialien bleiben

dessen geistiges Eigentum, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die

Einräumung der Nutzungsrechte an den erstellten Werken erfolgt erst nach

vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

7.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den

vom Auftragnehmer bereitgestellten Ergebnissen, soweit dies zur Nutzung der

vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen

hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist

vergütungspflichtig.

7.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an

Dritte weiterzugeben oder zu unterlizenzieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich

vereinbart.

7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten und freigegebenen Inhalte des

Auftraggebers als Referenz zu verwenden, unter anderem für Homepage, Social

Media und Pitch-Kataloge. Der Auftraggeber stimmt zu, dass diese Inhalte,

einschließlich Kundenlogo, unverändert ohne weitere Freigabe verwendet werden

dürfen.

7.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der

vom Auftraggeber bereitgestellten und in den Werken verwendeten Inhalte,

einschließlich Marken, Logos oder sonstiger geschützter Elemente. Der Auftraggeber

garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und

stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung

dieser Rechte beruhen.

7.6 Nach Beendigung des Vertrages erlöschen die Nutzungsrechte des Auftraggebers

an befristet eingeräumten Werken. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle digitalen und

physischen Kopien der Werke auf eigene Kosten zu löschen oder an den

Auftragnehmer zurückzugeben, es sei denn, deren weitere Aufbewahrung ist für

interne Dokumentationszwecke erforderlich und wurde ausdrücklich gestattet.

7.7 Der Auftragnehmer kann die Nutzungsrechte widerrufen, falls der Auftraggeber

wesentliche Vertragsbedingungen, insbesondere die Zahlungspflichten, nicht erfüllt,

oder die Nutzungsrechte missbräuchlich verwendet.

7.8 Der Auftraggeber haftet bei unberechtigter Nutzung der bereitgestellten Werke

außerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen und ist verpflichtet, dem

Auftragnehmer Schadensersatz zu leisten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht

vor, Verstöße gegen die Urheberrechte rechtlich zu verfolgen. Die dadurch

entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

7.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber der Werke in

geeigneter Form zu nennen, sofern dies branchenüblich und technisch umsetzbar ist.

​

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers bei Abnahme

sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Werden Mängel erst

später erkennbar, so sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

8.2 Eventuelle Rügen im Hinblick auf die Durchführung der Leistung sind unverzüglich

mitzuteilen, damit der Auftragnehmer berechtigte Mängel umgehend beheben kann.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Wochen ab Abnahme der Leistung, sofern keine

zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

8.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge oder werden bei Abnahme bzw.

Übergabe keine Vorbehalte wegen bekannter Mängel gemacht, erlischt der

Gewährleistungsanspruch. Gewährleistungsansprüche bestehen zudem nur, wenn die

erbrachte Leistung entsprechend der vertraglich vereinbarten Nutzung verwendet

wurde.

8.4 Gewährleistungsansprüche entfallen ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst

Änderungen an den Leistungen vornimmt oder dem Auftragnehmer die Feststellung

der Mängel erschwert. Für Leistungen, die von Dritten erbracht wurden und die der

Auftragnehmer lediglich vermittelt hat, übernimmt der Auftragnehmer keine

Gewährleistung.

8.5 Der Auftragnehmer ist im Falle berechtigter Mängel zunächst zur Nachbesserung

verpflichtet. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht nur, wenn die

Nachbesserung fehlschlägt. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens 2

Wochen nach Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer.

8.6 Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, ist der Auftraggeber

verpflichtet, die dem Auftragnehmer dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

​

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung werden individuell

zwischen den Parteien vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert

sich der Vertrag automatisch um 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt.

9.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien

wesentliche Vertragsbedingungen verletzt oder in Zahlungsverzug gerät.

9.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.

9.4 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung

erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Bereits gezahlte Vergütungen

werden nicht zurückerstattet.

9.5 Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, alle vom

Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und Daten

zurückzugeben oder auf Aufforderung hin zu löschen. Der Auftragnehmer wird

laufende Projekte oder Leistungen nach Möglichkeit abschließen oder den

Auftraggeber bei der Übergabe an einen Nachfolger unterstützen, sofern dies

gesondert vereinbart wurde.

​

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der

Vertragsdurchführung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Vertrauliche

Informationen umfassen alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach

vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten,

Pläne, Know-how und Kundendaten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung

des Vertrags bestehen.

10.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen (a) öffentlich

zugänglich sind, (b) dem Auftragnehmer bereits vor Erhalt bekannt waren oder (c)

durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt wurden.

10.3 Nach Vertragsende hat der Auftragnehmer alle vom Auftraggeber erhaltenen

vertraulichen Informationen sowie erstellte Kopien unverzüglich zurückzugeben oder

zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

10.4 Der Auftragnehmer wird die datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes

(BDSG) einhalten und verpflichtet sich, technische und organisatorische Maßnahmen

zur Sicherheit personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen.

​

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts

(CISG).

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz

des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft

zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten

diese als angenommen.

​

12. Besondere Regelungen für einzelne Dienstleistungen

12.1 Kampagnenproduktion

12.1.1 Eine Anpassungs- bzw. Korrekturschleife hinsichtlich der Postproduktion ist im

Leistungsumfang enthalten. Weitere Korrekturen werden gesondert berechnet.

12.1.2 Ein Tagessatz umfasst 8 Arbeitsstunden. Ab der 9. Arbeitsstunde wird jede

weitere Stunde pauschal mit 150 € netto verrechnet.

12.1.3 Der Gesamtbetrag versteht sich als Kostenrahmen, innerhalb dessen sich der

Auftragnehmer nach momentaner Sachlage bewegt. Kostenverschiebungen innerhalb

des Angebots sind möglich.

12.1.4 Im Angebot oder Vertrag sind die Dienstleistungen aufgeführt, die nach

aktuellem Umfang für die Realisierung erforderlich sind. Änderungen des

Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach

Aufwand oder gemäß den im Vertrag genannten Pauschalen berechnet.

12.1.5 Die Abnahme erfolgt schriftlich oder in Textform. Wird die Abnahme nicht

innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung verweigert, gilt die Leistung als abgenommen.

Rechnungsstellung erfolgt spätestens nach Auslieferung der finalen Daten.

12.1.6 Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen erst bei vollständiger

Bezahlung auf den Auftraggeber über. Sämtliche erstellten Inhalte bleiben geistiges

Eigentum des Auftragnehmers, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes

vereinbart.

12.1.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen oder Produkte von Dritten, die im

Auftrag des Auftraggebers in die Kampagne integriert werden.

12.1.8 Die erstellten Kampagnendaten werden vom Auftragnehmer für einen Zeitraum

von 12 Monaten nach Auslieferung archiviert. Eine erneute Bereitstellung erfolgt nur

gegen Kostenerstattung.

12.1.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten Inhalte für Eigenwerbung,

insbesondere auf seiner Website und in sozialen Medien, zu verwenden.

12.1.10 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg der Arbeitsleistung, ist

jedoch zur Beratung verpflichtet und hat die geschuldete Sorgfalt walten zu lassen.

12.2 Eventmanagement

12.2.1 Der Ablauf der Veranstaltung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber

festgelegt und im Vertrag oder Angebot schriftlich fixiert. Der Auftraggeber verpflichtet

sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen

Informationen und Zugänge bereitzustellen.

12.2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig über

besondere Anforderungen der Veranstaltung, wie beispielsweise politische oder

religiöse Inhalte, zu informieren.

12.2.3 Kurzfristig gewünschte Änderungen am Veranstaltungstag bedürfen der

ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Verzögerungen oder

Unregelmäßigkeiten, die durch solche Änderungen entstehen, liegen nicht in der

Haftung des Auftragnehmers. Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung

gestellt werden.

12.2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anweisungen des Auftragnehmers oder

seiner Vertreter zu folgen, insbesondere in Bezug auf Veranstaltungsort, Equipment

und Sicherheitsvorgaben. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für das

Verhalten seiner Gäste und haftet für Schäden, die durch diese verursacht werden.

Bei Veranstaltungen mit besonderen Risiken ist der Auftraggeber verpflichtet, ein

Sicherheitskonzept vorzulegen und Sicherheitspersonal bereitzustellen oder durch

den Auftragnehmer auf eigene Kosten beauftragen zu lassen.

12.2.5 Die Einbringung von Dekorationsmaterial, Mobiliar oder Veranstaltungstechnik

durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des

Auftragnehmers. Solche Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (z. B.

Feuerschutz, polizeiliche Auflagen) entsprechen. Alle vom Auftraggeber

eingebrachten Gegenstände sind spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Ende der

Veranstaltung zu entfernen. Bei verspäteter Entfernung behält sich der Auftragnehmer

das Recht vor, Lager- oder Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.

12.2.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für Schäden

abzuschließen, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Gegenständen oder Personen, die

außerhalb seines Einflussbereichs liegen, oder für Risiken, die aus der Natur der

Veranstaltung resultieren.

12.2.7 Bestimmte Leistungen (z. B. Catering, Technik) dürfen nur durch den

Auftragnehmer oder durch ihn beauftragte Dienstleister erbracht werden. Der

Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Veranstaltung keine Rechte Dritter verletzt

werden (z. B. Musikrechte, GEMA).

12.2.8 Der Veranstaltungsort muss über die notwendige Infrastruktur (Strom, Wasser,

Technik) verfügen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle eingebrachten technischen

Geräte funktionstüchtig und sicher sind.

12.2.9 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen

beim Ausschank von Alkohol (z. B. Jugendschutz) und für die Hygiene bei

bereitgestellten Speisen und Getränken. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung

für Verstöße oder Mängel an durch den Auftraggeber bereitgestellten Lebensmitteln.

12.2.10 Zwingende Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche

Anordnungen können dazu führen, dass die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder

angepasst werden muss. Bereits geleistete Arbeiten oder angefallene Kosten werden

dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absagen durch höhere Gewalt gelten die

Stornierungsregelungen entsprechend.

12.2.11 Der Auftraggeber haftet für Schäden am Veranstaltungsort, die durch ihn,

seine Gäste oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden.

12.3 Creativ Design

12.3.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Creative Design,

insbesondere die Entwicklung und Gestaltung von Markenidentitäten, Corporate

Designs, Werbematerialien, digitalen und gedruckten Designs sowie weiteren

kreativen Inhalten nach individueller Absprache.

12.3.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem kreativen Stil und der Arbeitsweise des

Auftragnehmers einverstanden.

12.3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Bearbeitung notwendigen Inhalte (z.

B. Logos, Bilder, Texte, Farbkonzepte) rechtzeitig und in geeigneter Form zur

Verfügung zu stellen.

12.3.4. Die Abnahme erfolgt nach der finalen Präsentation der Designleistungen. Der

Auftraggeber hat das Recht auf bis zu zwei kostenfreie Korrekturschleifen. Weitere

Änderungen sind kostenpflichtig und werden gesondert berechnet.

12.3.5. Das Urheberrecht an allen erstellten Designs verbleibt beim Auftragnehmer.

12.3.6. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber

die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Designs. Die Art, der

Umfang und die Dauer der Nutzung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

12.3.7. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber

nicht gestattet, die Designs zu modifizieren, zu verändern oder an Dritte

weiterzugeben.

12.3.8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Designs als Referenz

in seinem Portfolio, auf der Website oder auf Social Media zu verwenden, es sei denn,

der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.

12.3.9. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung sind nur in

schriftlicher Form gültig und können zusätzliche Kosten verursachen.

12.3.10. Bei Stornierung durch den Auftraggeber fällt eine Stornogebühr in Höhe von

50 % des vereinbarten Honorars an. Nach bereits begonnener Bearbeitung oder

Lieferung der Entwürfe ist die gesamte Vergütung fällig.

12.3.11. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,

wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder gegen vertragliche

Vereinbarungen verstößt.

12.3.12. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen durch die

Nutzung der Designs durch den Auftraggeber.

12.3.13. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung von Markeneintragungen,

Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter.

12.3.14. Nach Freigabe und Nutzung der Designs durch den Auftraggeber ist jegliche

Haftung des Auftragnehmers für Druck- oder Produktionsfehler ausgeschlossen.

12.4. Fotografie und Bildbearbeitung

12.4.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Fotografie sowie

Bildbearbeitung. Dies umfasst unter anderem Portraitfotografie und Produktfotografie

sowie die Nachbearbeitung der entstandenen Bilder nach individueller Absprache.

12.4.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem fotografischen Stil und der Arbeitsweise

des Auftragnehmers einverstanden.

12.4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Bearbeitung notwendigen

Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z. B. Location, spezifische

Anforderungen an das Bildmaterial, Nutzungskontext).

12.4.4. Die Bildauswahl und -bearbeitung erfolgt durch den Auftragnehmer.

Rohdateien (z. B. unbearbeitete RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht

herausgegeben, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.

12.4.5. Das Urheberrecht an allen erstellten Fotografien verbleibt beim Auftragnehmer.

12.4.6. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber

die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Bildern. Die Art, der Umfang und

die Dauer der Nutzung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

12.4.7.Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber

nicht gestattet, die Bilder zu modifizieren, zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.

12.4.8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Fotografien als

Referenz in seinem Portfolio, auf der Website oder auf Social Media zu verwenden, es

sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.

12.4.9. .nderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung sind nur in

schriftlicher Form gültig und können zusätzliche Kosten verursachen.

12.4.10. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen durch die

Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber.

12.4.11 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung von Markeneintragungen,

Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter bei der Nutzung der Bilder.

12.4.12. Nach Freigabe und Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber ist jegliche

Haftung des Auftragnehmers für Druck-, Farb- oder Produktionsfehler

ausgeschlossen.

12.5. Lizensierung und Vermittlung von Partnerschaften

12.5.1. Der Auftragnehmer stellt den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und

Personen von öffentlichem Interesse her und übernimmt die Führung von Gesprächen

sowie die Verhandlungskoordination. Die Lizenzierung und Nutzung der damit

verbundenen Werke oder Dienstleistungen liegen in der Verantwortung des

Auftraggebers.

12.5.2. Die Art und der Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und

der vermittelten Person von öffentlichem Interesse richten sich nach den individuell

getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

12.5.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit der

vermittelten Person oder den Abschluss eines Vertrags zwischen den Parteien.

12.5.4. Der Auftragnehmer agiert ausschließlich als Vermittler und ist nicht

Vertragspartei zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person.

12.5.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle rechtlichen, finanziellen und

vertraglichen Angelegenheiten mit der vermittelten Person eigenverantwortlich zu

regeln.

12.5.6. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber bei der Verhandlung von

Konditionen unterstützen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen erfolgreichen

Vertragsabschluss.

12.5.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen

Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte

weiterzugeben.

12.5.8. Die Vergütung für die Vermittlungsdienstleistung wird individuell im Vertrag

zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.

12.5.9. Die Vergütung ist unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrags zwischen

dem Auftraggeber und der vermittelten Person fällig, sofern die Vermittlung erfolgreich

durchgeführt wurde.

12.5.10. Zusätzliche Dienstleistungen des Auftragnehmers, wie weiterführende

Beratung oder Begleitung der Vertragsverhandlungen, können gesondert in Rechnung

gestellt werden.

12.5.11. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte

Erfüllung von Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten

Person.

12.5.12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder

Verluste, die aus der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der

vermittelten Person entstehen.

12.5.13. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter

frei, die aus der Nutzung der Vermittlungsdienstleistung resultieren.

12.6. Strategische Beratung und Markenentwicklung

12.6.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der strategischen

Beratung und Markenentwicklung. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung von

Markenstrategien, Positionierungskonzepte, Marktanalysen sowie die Erstellung

individueller Branding-Richtlinien.

12.6.2. Die Beratungsleistung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber

bereitgestellten Informationen und Marktdaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine

Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben.

12.6.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Beratung relevanten

Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

12.6.4. Die Umsetzung der entwickelten Strategien liegt in der Verantwortung des

Auftraggebers. Der Auftragnehmer gibt ausschließlich Empfehlungen und

Handlungsvorschläge, ohne eine Erfolgsgarantie für die Umsetzung zu übernehmen.

12.6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wirtschaftlichen oder strategischen

Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft.

12.6.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beratung professionell, vertraulich und

nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

12.6.7. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, externe Fachkräfte oder

Partnerunternehmen zur Erbringung spezifischer Leistungen hinzuzuziehen, sofern

dies zur optimalen Umsetzung der Beratung erforderlich ist.

12.6.8. Alle im Rahmen der Beratung erarbeiteten Strategien, Konzepte und

Empfehlungen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur im

vereinbarten Rahmen genutzt werden.

12.6.9. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für indirekte oder Folgeschäden,

insbesondere entgangene Gewinne oder Marktverluste, ist ausgeschlossen.

12.6.10. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter

frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Beratungsleistungen resultieren.

​

​

bottom of page