
Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Meis Media
GmbH.
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Nachfolgend finden Sie alle relevanten Bedingungen, die für die Geschäftsbeziehung
gelten. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Meis Media GmbH, Isestraße 93,
20149 Hamburg, E-Mail: info@meis-media.de (nachfolgend „Auftragnehmer“)
gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
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1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von
Dienstleistungen gelten für Verträge und angenommene Angebote, die zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen
werden. Sie gelten weltweit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls
Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger
Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht,
wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen
des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere
Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind,
gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den
vorliegenden AGB vor.
1.4 Im Falle von Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser AGB
ist die deutsche Version maßgeblich.
1.5 Diese AGB treten mit Vertragsschluss oder der Annahme eines Angebots durch
den Auftragnehmer in Kraft.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den
Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer
ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
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2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer Dienstleistungen in den
Bereichen Event-Management, Kampagnen-Management, Creative Design,
Fotografie und Bildbearbeitung, Lizenzierung und Vermittlung von Partnerschaften
sowie strategische Beratung und Markenentwicklung. Sie finden die
dienstleistungsspezifischen Geschäftsbedingungen am Ende des Dokuments unter
dem Punkt 12.
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2.1 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die
vereinbarte Leistung.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertrags- und/oder angebotsgemäß geschuldeten
Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen
verpflichtet, jedoch in der Art, dem Ort und der Zeit der Leistungserbringung
weisungsfrei. Die Einteilung erfolgt eigenverantwortlich, um optimale Effizienz zu
gewährleisten, stets in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.
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3. Vertragsschluss
3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und können bis zur Annahme
jederzeit widerrufen oder geändert werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald beide
Parteien das Angebot durch Unterzeichnung, schriftliche Bestätigung, beispielsweise
per E-Mail, oder durch digitale Zustimmung, wie etwa eine Online-Bestätigung,
akzeptieren.
3.2 Die in den Angeboten des Auftragnehmers genannten Preise, Termine und
sonstigen Angaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet wurden. Angebote sind ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 30
Tagen gültig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
3.3 Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Auftraggebers oder von
ihm beauftragter Dritter ausgearbeitet, haftet der Auftragnehmer nicht für die
Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit oder
Ungeeignetheit wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, die Angaben und das Angebot vor Annahme auf Unstimmigkeiten oder
Fehler zu prüfen und den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren.
3.4 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen
Bestätigung durch den Auftragnehmer. Vorvertragliche Verhandlungen oder
Gespräche gelten als rechtlich unverbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt
wurden.
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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen gemäß der im Vertrag oder Angebot
festgelegten Vereinbarungen.
4.2 Es obliegt dem Auftraggeber, alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Daten, Inhalte, Materialien und gegebenenfalls Zugangsdaten
vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber
gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche
Vorschriften verstoßen. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Inhalte durch den
Auftragnehmer erfolgt nicht.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer durch angemessene
Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, bei der Erfüllung seiner Leistungen zu
unterstützen. Verzögerungen oder Verspätungen bei der Leistungserbringung, die auf
eine unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen
sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige dadurch entstehende
Mehrkosten können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.4 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der während der
Vertragslaufzeit für Rückfragen zur Verfügung steht und befugt ist, Entscheidungen zu
treffen. Änderungen oder Umstände, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung
beeinflussen könnten, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung wird individualvertraglich oder im Angebot vereinbart. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine angemessene
Voraus- oder Abschlagszahlung zu verlangen, sofern dies vereinbart wurde.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert
abzurechnen. Bei aufwandsbezogener Abrechnung können erbrachte Leistungen
vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen monatlich abgerechnet werden. Die
Vergütung ist nach der Leistung der Dienste oder, sofern nach Zeitabschnitten
bemessen, nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB).
5.3 Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung
ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
(bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte) zu verzinsen. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Zusätzlich trägt der Auftraggeber die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung,
einschließlich Inkasso- und Anwaltskosten. Befindet sich der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen
auszusetzen.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden, falls nicht anders vereinbart,
elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, korrekte Rechnungsadressen mitzuteilen; Änderungen
fehlerhafter Angaben können mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro pro
Änderung berechnet werden.
5.5 Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, wenn
seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.6 Stornierungen von Verträgen sind nur schriftlich oder per E-Mail möglich und
bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Im Falle einer Stornierung gelten
folgende Gebühren:
• Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung.
• Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 70 % der vereinbarten Vergütung.
• Weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.
5.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Preise für zukünftige Leistungen
anzupassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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6. Haftung und Freistellung
6.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher
Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg.
6.2 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht
werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die vereinbarte
Vergütung des jeweiligen Vertrags beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung
seiner Pflichten, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Höhere
Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg und behördliche
Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des
Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
6.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei,
die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder aus der
Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch den Auftraggeber entstehen. Dies umfasst
auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer in diesem
Zusammenhang entstehen.
6.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mangelhafte Lieferungen oder
Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet
wurden, es sei denn, dem Auftragnehmer wird eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung dieser
Fremdbetriebe nachgewiesen. In solchen Fällen kann der Auftraggeber die Abtretung
der Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber diesen Fremdbetrieben verlangen.
6.7 Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber
eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur
Sicherung seiner Daten zu treffen.
6.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden oder mögliche Haftungsansprüche
unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, damit dieser etwaige
Abhilfemaßnahmen ergreifen kann.
6.9 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Preisänderungen
oder Terminverzögerungen durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des
Auftragnehmers gelten nicht als Haftungsgrund.
6.10 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer entsprechend den zwingenden gesetzlichen
Vorschriften.
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7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke, Entwürfe und Materialien bleiben
dessen geistiges Eigentum, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die
Einräumung der Nutzungsrechte an den erstellten Werken erfolgt erst nach
vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den
vom Auftragnehmer bereitgestellten Ergebnissen, soweit dies zur Nutzung der
vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen
hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist
vergütungspflichtig.
7.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an
Dritte weiterzugeben oder zu unterlizenzieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich
vereinbart.
7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten und freigegebenen Inhalte des
Auftraggebers als Referenz zu verwenden, unter anderem für Homepage, Social
Media und Pitch-Kataloge. Der Auftraggeber stimmt zu, dass diese Inhalte,
einschließlich Kundenlogo, unverändert ohne weitere Freigabe verwendet werden
dürfen.
7.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der
vom Auftraggeber bereitgestellten und in den Werken verwendeten Inhalte,
einschließlich Marken, Logos oder sonstiger geschützter Elemente. Der Auftraggeber
garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und
stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung
dieser Rechte beruhen.
7.6 Nach Beendigung des Vertrages erlöschen die Nutzungsrechte des Auftraggebers
an befristet eingeräumten Werken. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle digitalen und
physischen Kopien der Werke auf eigene Kosten zu löschen oder an den
Auftragnehmer zurückzugeben, es sei denn, deren weitere Aufbewahrung ist für
interne Dokumentationszwecke erforderlich und wurde ausdrücklich gestattet.
7.7 Der Auftragnehmer kann die Nutzungsrechte widerrufen, falls der Auftraggeber
wesentliche Vertragsbedingungen, insbesondere die Zahlungspflichten, nicht erfüllt,
oder die Nutzungsrechte missbräuchlich verwendet.
7.8 Der Auftraggeber haftet bei unberechtigter Nutzung der bereitgestellten Werke
außerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen und ist verpflichtet, dem
Auftragnehmer Schadensersatz zu leisten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht
vor, Verstöße gegen die Urheberrechte rechtlich zu verfolgen. Die dadurch
entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber der Werke in
geeigneter Form zu nennen, sofern dies branchenüblich und technisch umsetzbar ist.
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8. Gewährleistung
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers bei Abnahme
sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Werden Mängel erst
später erkennbar, so sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
8.2 Eventuelle Rügen im Hinblick auf die Durchführung der Leistung sind unverzüglich
mitzuteilen, damit der Auftragnehmer berechtigte Mängel umgehend beheben kann.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Wochen ab Abnahme der Leistung, sofern keine
zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
8.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge oder werden bei Abnahme bzw.
Übergabe keine Vorbehalte wegen bekannter Mängel gemacht, erlischt der
Gewährleistungsanspruch. Gewährleistungsansprüche bestehen zudem nur, wenn die
erbrachte Leistung entsprechend der vertraglich vereinbarten Nutzung verwendet
wurde.
8.4 Gewährleistungsansprüche entfallen ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst
Änderungen an den Leistungen vornimmt oder dem Auftragnehmer die Feststellung
der Mängel erschwert. Für Leistungen, die von Dritten erbracht wurden und die der
Auftragnehmer lediglich vermittelt hat, übernimmt der Auftragnehmer keine
Gewährleistung.
8.5 Der Auftragnehmer ist im Falle berechtigter Mängel zunächst zur Nachbesserung
verpflichtet. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht nur, wenn die
Nachbesserung fehlschlägt. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens 2
Wochen nach Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer.
8.6 Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, ist der Auftraggeber
verpflichtet, die dem Auftragnehmer dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
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9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung werden individuell
zwischen den Parteien vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert
sich der Vertrag automatisch um 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt.
9.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien
wesentliche Vertragsbedingungen verletzt oder in Zahlungsverzug gerät.
9.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.
9.4 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Bereits gezahlte Vergütungen
werden nicht zurückerstattet.
9.5 Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, alle vom
Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und Daten
zurückzugeben oder auf Aufforderung hin zu löschen. Der Auftragnehmer wird
laufende Projekte oder Leistungen nach Möglichkeit abschließen oder den
Auftraggeber bei der Übergabe an einen Nachfolger unterstützen, sofern dies
gesondert vereinbart wurde.
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10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der
Vertragsdurchführung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Vertrauliche
Informationen umfassen alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach
vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten,
Pläne, Know-how und Kundendaten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung
des Vertrags bestehen.
10.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen (a) öffentlich
zugänglich sind, (b) dem Auftragnehmer bereits vor Erhalt bekannt waren oder (c)
durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt wurden.
10.3 Nach Vertragsende hat der Auftragnehmer alle vom Auftraggeber erhaltenen
vertraulichen Informationen sowie erstellte Kopien unverzüglich zurückzugeben oder
zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.4 Der Auftragnehmer wird die datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) einhalten und verpflichtet sich, technische und organisatorische Maßnahmen
zur Sicherheit personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen.
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11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts
(CISG).
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz
des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten
diese als angenommen.
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12. Besondere Regelungen für einzelne Dienstleistungen
12.1 Kampagnenproduktion
12.1.1 Eine Anpassungs- bzw. Korrekturschleife hinsichtlich der Postproduktion ist im
Leistungsumfang enthalten. Weitere Korrekturen werden gesondert berechnet.
12.1.2 Ein Tagessatz umfasst 8 Arbeitsstunden. Ab der 9. Arbeitsstunde wird jede
weitere Stunde pauschal mit 150 € netto verrechnet.
12.1.3 Der Gesamtbetrag versteht sich als Kostenrahmen, innerhalb dessen sich der
Auftragnehmer nach momentaner Sachlage bewegt. Kostenverschiebungen innerhalb
des Angebots sind möglich.
12.1.4 Im Angebot oder Vertrag sind die Dienstleistungen aufgeführt, die nach
aktuellem Umfang für die Realisierung erforderlich sind. Änderungen des
Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach
Aufwand oder gemäß den im Vertrag genannten Pauschalen berechnet.
12.1.5 Die Abnahme erfolgt schriftlich oder in Textform. Wird die Abnahme nicht
innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung verweigert, gilt die Leistung als abgenommen.
Rechnungsstellung erfolgt spätestens nach Auslieferung der finalen Daten.
12.1.6 Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen erst bei vollständiger
Bezahlung auf den Auftraggeber über. Sämtliche erstellten Inhalte bleiben geistiges
Eigentum des Auftragnehmers, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
12.1.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen oder Produkte von Dritten, die im
Auftrag des Auftraggebers in die Kampagne integriert werden.
12.1.8 Die erstellten Kampagnendaten werden vom Auftragnehmer für einen Zeitraum
von 12 Monaten nach Auslieferung archiviert. Eine erneute Bereitstellung erfolgt nur
gegen Kostenerstattung.
12.1.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten Inhalte für Eigenwerbung,
insbesondere auf seiner Website und in sozialen Medien, zu verwenden.
12.1.10 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg der Arbeitsleistung, ist
jedoch zur Beratung verpflichtet und hat die geschuldete Sorgfalt walten zu lassen.
12.2 Eventmanagement
12.2.1 Der Ablauf der Veranstaltung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber
festgelegt und im Vertrag oder Angebot schriftlich fixiert. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen
Informationen und Zugänge bereitzustellen.
12.2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig über
besondere Anforderungen der Veranstaltung, wie beispielsweise politische oder
religiöse Inhalte, zu informieren.
12.2.3 Kurzfristig gewünschte Änderungen am Veranstaltungstag bedürfen der
ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Verzögerungen oder
Unregelmäßigkeiten, die durch solche Änderungen entstehen, liegen nicht in der
Haftung des Auftragnehmers. Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt werden.
12.2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anweisungen des Auftragnehmers oder
seiner Vertreter zu folgen, insbesondere in Bezug auf Veranstaltungsort, Equipment
und Sicherheitsvorgaben. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für das
Verhalten seiner Gäste und haftet für Schäden, die durch diese verursacht werden.
Bei Veranstaltungen mit besonderen Risiken ist der Auftraggeber verpflichtet, ein
Sicherheitskonzept vorzulegen und Sicherheitspersonal bereitzustellen oder durch
den Auftragnehmer auf eigene Kosten beauftragen zu lassen.
12.2.5 Die Einbringung von Dekorationsmaterial, Mobiliar oder Veranstaltungstechnik
durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Auftragnehmers. Solche Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (z. B.
Feuerschutz, polizeiliche Auflagen) entsprechen. Alle vom Auftraggeber
eingebrachten Gegenstände sind spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Ende der
Veranstaltung zu entfernen. Bei verspäteter Entfernung behält sich der Auftragnehmer
das Recht vor, Lager- oder Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.
12.2.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für Schäden
abzuschließen, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Gegenständen oder Personen, die
außerhalb seines Einflussbereichs liegen, oder für Risiken, die aus der Natur der
Veranstaltung resultieren.
12.2.7 Bestimmte Leistungen (z. B. Catering, Technik) dürfen nur durch den
Auftragnehmer oder durch ihn beauftragte Dienstleister erbracht werden. Der
Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Veranstaltung keine Rechte Dritter verletzt
werden (z. B. Musikrechte, GEMA).
12.2.8 Der Veranstaltungsort muss über die notwendige Infrastruktur (Strom, Wasser,
Technik) verfügen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle eingebrachten technischen
Geräte funktionstüchtig und sicher sind.
12.2.9 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen
beim Ausschank von Alkohol (z. B. Jugendschutz) und für die Hygiene bei
bereitgestellten Speisen und Getränken. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung
für Verstöße oder Mängel an durch den Auftraggeber bereitgestellten Lebensmitteln.
12.2.10 Zwingende Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche
Anordnungen können dazu führen, dass die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder
angepasst werden muss. Bereits geleistete Arbeiten oder angefallene Kosten werden
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absagen durch höhere Gewalt gelten die
Stornierungsregelungen entsprechend.
12.2.11 Der Auftraggeber haftet für Schäden am Veranstaltungsort, die durch ihn,
seine Gäste oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden.
12.3 Creativ Design
12.3.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Creative Design,
insbesondere die Entwicklung und Gestaltung von Markenidentitäten, Corporate
Designs, Werbematerialien, digitalen und gedruckten Designs sowie weiteren
kreativen Inhalten nach individueller Absprache.
12.3.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem kreativen Stil und der Arbeitsweise des
Auftragnehmers einverstanden.
12.3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Bearbeitung notwendigen Inhalte (z.
B. Logos, Bilder, Texte, Farbkonzepte) rechtzeitig und in geeigneter Form zur
Verfügung zu stellen.
12.3.4. Die Abnahme erfolgt nach der finalen Präsentation der Designleistungen. Der
Auftraggeber hat das Recht auf bis zu zwei kostenfreie Korrekturschleifen. Weitere
Änderungen sind kostenpflichtig und werden gesondert berechnet.
12.3.5. Das Urheberrecht an allen erstellten Designs verbleibt beim Auftragnehmer.
12.3.6. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber
die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Designs. Die Art, der
Umfang und die Dauer der Nutzung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
12.3.7. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber
nicht gestattet, die Designs zu modifizieren, zu verändern oder an Dritte
weiterzugeben.
12.3.8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Designs als Referenz
in seinem Portfolio, auf der Website oder auf Social Media zu verwenden, es sei denn,
der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.
12.3.9. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung sind nur in
schriftlicher Form gültig und können zusätzliche Kosten verursachen.
12.3.10. Bei Stornierung durch den Auftraggeber fällt eine Stornogebühr in Höhe von
50 % des vereinbarten Honorars an. Nach bereits begonnener Bearbeitung oder
Lieferung der Entwürfe ist die gesamte Vergütung fällig.
12.3.11. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder gegen vertragliche
Vereinbarungen verstößt.
12.3.12. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen durch die
Nutzung der Designs durch den Auftraggeber.
12.3.13. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung von Markeneintragungen,
Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter.
12.3.14. Nach Freigabe und Nutzung der Designs durch den Auftraggeber ist jegliche
Haftung des Auftragnehmers für Druck- oder Produktionsfehler ausgeschlossen.
12.4. Fotografie und Bildbearbeitung
12.4.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Fotografie sowie
Bildbearbeitung. Dies umfasst unter anderem Portraitfotografie und Produktfotografie
sowie die Nachbearbeitung der entstandenen Bilder nach individueller Absprache.
12.4.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem fotografischen Stil und der Arbeitsweise
des Auftragnehmers einverstanden.
12.4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Bearbeitung notwendigen
Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z. B. Location, spezifische
Anforderungen an das Bildmaterial, Nutzungskontext).
12.4.4. Die Bildauswahl und -bearbeitung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Rohdateien (z. B. unbearbeitete RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht
herausgegeben, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
12.4.5. Das Urheberrecht an allen erstellten Fotografien verbleibt beim Auftragnehmer.
12.4.6. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber
die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Bildern. Die Art, der Umfang und
die Dauer der Nutzung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
12.4.7.Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber
nicht gestattet, die Bilder zu modifizieren, zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.
12.4.8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Fotografien als
Referenz in seinem Portfolio, auf der Website oder auf Social Media zu verwenden, es
sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.
12.4.9. .nderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung sind nur in
schriftlicher Form gültig und können zusätzliche Kosten verursachen.
12.4.10. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen durch die
Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber.
12.4.11 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung von Markeneintragungen,
Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter bei der Nutzung der Bilder.
12.4.12. Nach Freigabe und Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber ist jegliche
Haftung des Auftragnehmers für Druck-, Farb- oder Produktionsfehler
ausgeschlossen.
12.5. Lizensierung und Vermittlung von Partnerschaften
12.5.1. Der Auftragnehmer stellt den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und
Personen von öffentlichem Interesse her und übernimmt die Führung von Gesprächen
sowie die Verhandlungskoordination. Die Lizenzierung und Nutzung der damit
verbundenen Werke oder Dienstleistungen liegen in der Verantwortung des
Auftraggebers.
12.5.2. Die Art und der Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und
der vermittelten Person von öffentlichem Interesse richten sich nach den individuell
getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
12.5.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit der
vermittelten Person oder den Abschluss eines Vertrags zwischen den Parteien.
12.5.4. Der Auftragnehmer agiert ausschließlich als Vermittler und ist nicht
Vertragspartei zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person.
12.5.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle rechtlichen, finanziellen und
vertraglichen Angelegenheiten mit der vermittelten Person eigenverantwortlich zu
regeln.
12.5.6. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber bei der Verhandlung von
Konditionen unterstützen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen erfolgreichen
Vertragsabschluss.
12.5.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen
Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte
weiterzugeben.
12.5.8. Die Vergütung für die Vermittlungsdienstleistung wird individuell im Vertrag
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
12.5.9. Die Vergütung ist unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrags zwischen
dem Auftraggeber und der vermittelten Person fällig, sofern die Vermittlung erfolgreich
durchgeführt wurde.
12.5.10. Zusätzliche Dienstleistungen des Auftragnehmers, wie weiterführende
Beratung oder Begleitung der Vertragsverhandlungen, können gesondert in Rechnung
gestellt werden.
12.5.11. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte
Erfüllung von Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten
Person.
12.5.12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder
Verluste, die aus der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der
vermittelten Person entstehen.
12.5.13. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei, die aus der Nutzung der Vermittlungsdienstleistung resultieren.
12.6. Strategische Beratung und Markenentwicklung
12.6.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der strategischen
Beratung und Markenentwicklung. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung von
Markenstrategien, Positionierungskonzepte, Marktanalysen sowie die Erstellung
individueller Branding-Richtlinien.
12.6.2. Die Beratungsleistung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber
bereitgestellten Informationen und Marktdaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine
Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben.
12.6.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Beratung relevanten
Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
12.6.4. Die Umsetzung der entwickelten Strategien liegt in der Verantwortung des
Auftraggebers. Der Auftragnehmer gibt ausschließlich Empfehlungen und
Handlungsvorschläge, ohne eine Erfolgsgarantie für die Umsetzung zu übernehmen.
12.6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wirtschaftlichen oder strategischen
Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft.
12.6.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beratung professionell, vertraulich und
nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
12.6.7. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, externe Fachkräfte oder
Partnerunternehmen zur Erbringung spezifischer Leistungen hinzuzuziehen, sofern
dies zur optimalen Umsetzung der Beratung erforderlich ist.
12.6.8. Alle im Rahmen der Beratung erarbeiteten Strategien, Konzepte und
Empfehlungen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur im
vereinbarten Rahmen genutzt werden.
12.6.9. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für indirekte oder Folgeschäden,
insbesondere entgangene Gewinne oder Marktverluste, ist ausgeschlossen.
12.6.10. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Beratungsleistungen resultieren.
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